Weinrecht; Meldung önologischer Behandlungen sowie der Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten-/Jahrgangswein

Bestimmte önologische Behandlungen sowie die Erzeugung und Abfüllung von Landwein und Rebsorten- /Jahrgangswein müssen gemeldet werden.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Die Meldungen nach dem Weinrecht müssen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden erfolgen.

Fristen

Die Vorabmeldung muss vor Erzeugung bzw. Abfüllung der Weine erfolgen.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Meldungen nach dem Weinrecht
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Stand:24.09.2024

Redaktionell verantwortlich:Regierung von Unterfranken

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.