Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung
            
            
                
                    
                        Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.
Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist. 
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Klage vor dem Finanzgericht
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:01.08.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Steuerberaterkammer Nürnberg
                
    
  
             
            
            
                
                    
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