Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Stand:18.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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