Mobilität zu Studienzwecken; Mitteilung des Aufenthalts durch die aufnehmende Hochschule

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) zu Studienzwecken haben, können Sie mit diesem für eine bestimmte Zeit nach Deutschland einreisen und dort studieren. Sie benötigen keinen deutschen Aufenthaltstitel.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel zu Studienzwecken besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde.
  • Sie müssen bei einer aufnehmenden Einrichtung in Deutschland studieren.
  • Sie müssen eine gültige Passkopie oder ein Passersatzdokument vorlegen können. 

Verfahrensablauf

Die aufnehmende Hochschule muss dem BAMF Ihren Aufenthalt vor Einreise nach Deutschland mitteilen. Die Mitteilung darf nur durch die Einrichtung erfolgen. Die Hochschule kann die Mitteilung online einreichen. 

Online-Mitteilung: 

  • Die Online-Mitteilung erfolgt über Fachanwendung MoNa (Mobilität Nationale Kontaktstellen) des BAMF.
  • Für den Zugriff auf MoNa müssen die MoNa Nutzungsbestimmungen unterschrieben werden und an das BAMF gesendet werden. Anschließend erhält die Hochschule einen Registrierungscode für die Teilnahme an der Delegierten Benutzerverwaltung (DeBeV) zur Administration ihrer Mitarbeitenden für den Zugriff auf MoNa und die entsprechenden Nutzungshinweise. Nach erfolgter DeBeV-Registrierung kann die MoNa-Fachanwendung genutzt werden. 
  • Die Hochschule teilt die Einreise mit und lädt alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  • Nach Eingang der vollständigen Mitteilung prüft das BAMF, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. 
  • Bei einer positiven Prüfung stellt das BAMF eine Mobilitätsbescheinigung aus. 
  • Anschließend informiert das BAMF die zuständige Ausländerbehörde über das Ergebnis.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bearbeitungsdauer

30 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Die Mitteilung der aufnehmenden Hochschule in Deutschland muss die folgenden Dokumente in Kopie umfassen:

    • Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (ausgestellt für Studienzwecke und nach der REST-Richtlinie)
    • anerkannter, gültiger Pass oder Passersatz
    • Nachweis über die Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen beziehungsweise die Vereinbarung zwischen den Hochschulen
    • Zulassung der aufnehmenden Hochschule
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (inklusive Krankenversicherungsnachweis)

    Hinweis:  
    Sämtliche Dokumente, bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel, müssen auf Deutsch eingereicht werden. Das BAMF kann gegebenenfalls leicht verständliche, fremdsprachige Dokumente akzeptieren, entscheidet jedoch, ob die eingereichten Unterlagen den Anforderungen genügen.
     

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie in der Ablehnung über Ihre Mobilitätsmitteilung.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium des Innern und für Heimat

  • Online-Verfahren, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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