Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Verfahrensablauf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Fristen

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Kosten

  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsbehelf

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
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