Luftsicherheit; Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung

Bei Beschäftigten im Luftverkehr sowie Luftfahrern/Flugschülern ist die Zuverlässigkeit durch die Luftämter Süd- bzw. Nordbayern als den zuständigen Luftsicherheitsbehörden zu überprüfen. Das Antragsverfahren wird unter Verfahrensablauf erläutert.

Beschreibung

Verfahrensablauf

  • Personen, denen zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur gelegentlich Zugang zu den nichtöffentlichen Bereichen des Flugplatzgeländes eines Verkehrsflughafens gewährt werden soll: Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung sind Bestandteil der Anträge auf Ausstellung eines Flughafenausweises und deshalb nur bei dem jeweiligen Flughafenbetreiber verfügbar und dort auch zu stellen. Der Flughafenbetreiber leitet dann den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung an das zuständige Luftamt weiter.
     
  • Sonstiges Personal (vgl. Nr. 2 unter Beschreibung): Die Anträge auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen über den Arbeitgeber bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde eingereicht werden. Hierfür ist das entsprechende Antragsformular (siehe „Formulare") zu verwenden.
     
  • Für Privatpersonen (Luftfahrer, Flugschüler) steht das Onlinezugangsverfahren zur Verfügung (siehe "Online - Verfahren").

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:

    • Kopie des gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (gut lesbar und möglichst in Farbkopie)
    • bei Angaben zum Auslandswohnsitz: aktuelle(s) Führungszeugnis(se) im Original, ggf. mit Haager Apostille oder Legalisation (siehe Merkblatt) sowie amtlich beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache des/der Führungszeugnisse/s im Original
    • Nachweise zu Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten
    • bei Unterbrechung(en): Nachweis(e) über Unterbrechungszeiten
    • ggf. Unterschrift des Arbeitgebers bzw. des Luftsicherheitsbeauftragten
    • bei Minderjährigen: die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Durchführung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) für Personal im Bereich "sichere Lieferkette"
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Bestätigung durch eine Ausbildungsorganisation für die Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSIG
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung für Luftfahrer und Flugschüler

    Vorläufig können über das Online-Verfahren nur Privatpersonen (Luftfahrer und Flugschüler) die Zuverlässigkeitsüberprüfung online beantragen. Der ggf. erforderliche Vordruck für die „Bestätigung durch eine Ausbildungsorganisation für die Beantragung der Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG (Flugschüler)“ ist zu finden unter „Formulare“.

     

Kosten

  • Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist gebührenpflichtig. Die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trägt der Arbeitgeber (§ 7 Abs. 2 Satz 2 LuftSiG).

Stand:22.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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