Abfallgebühren; Zahlung

Für die Entsorgung von Abfällen werden Gebühren erhoben. Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtungen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt benutzt.

Beschreibung

Die Abfallentsorgung ist in Bayern Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Gemeinden. U. a. für Abfall aus privaten Haushalten besteht grundsätzlich eine Pflicht zur Benutzung der kommunalen Einrichtung. Die Einrichtungsträger können sich zur effektiven Erledigung ihrer Aufgabe zu Zweckverbänden zusammenschließen bzw. mit der tatsächlichen Durchführung der Abfallentsorgung einen privaten Dritten, auch eine vom Aufgabenträger getragene GmbH, beauftragen.

Die öffentlichen Aufgabenträger refinanzieren sich regelmäßig über Abfallgebühren. In diese fließen neben laufenden Betriebskosten u.a. auch die jährlichen Abschreibungen auf den Investitionsaufwand sowie Rückstellungen für zukünftige Sanierungskosten ein.

Bei der Berechnung der Gebühren kommt den Einrichtungsträgern ein gewisser Spielraum zu, inwieweit sie einheitliche Gebührensätze oder gesonderte Gebührensätze für verschiedene Leistungen (z.B. Biotonne, Sperrmüllentsorgung) erheben. Maßgeblich sind die einschlägigen Benutzungs- und Gebührensatzungen der jeweiligen Einrichtungsträger.

Nähere Informationen über die Abfallgebühren in Ihrer Gemeinde erhalten Sie bei Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Es werden Abfälle entsorgt.

Verfahrensablauf

Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben.

Fristen

Die Gebühren werden mittels eines Gebührenbescheids erhoben, gegen den Widerspruch und/oder Anfechtungsklage zulässig sind. Nach Bestandskraft der Bescheide stehen Korrekturen regelmäßig im Ermessen der Aufgabenträger.

Kosten

  • Die Höhe der Abfallgebühren wird durch Satzung festgelegt.

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Weiterführende Links

Regionale Ergänzung (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen)

  • WGV Quarzbichl

    WGV Recycling GmbH - Die Abfallwirtschaft unseres Landkreises.

    Die Wertstoffgewinnungs- und Vermarktungsgesellschaft – kurz WGV – wird mehrheitlich vom Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen (AWU), Anstalt des öffentlichen Rechts, gehalten.

Stand:03.07.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Immissionsschutz, Abfall

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83646 Bad Tölz

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