Umsatzsteuer; Abgabe einer zusammenfassenden Meldung

Wenn Sie aus einem EU-Mitgliedstaat Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedsstaaten ausführen, müssen Sie eine Zusammenfassende Meldung abgeben.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie führen Warenlieferungen oder sonstige Leistungen in andere EU-Mitgliedstaaten aus.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Zusammenfassende Meldung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder das ELSTER-Portal an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln. Unternehmen, die die Massendatenschnittstelle ELMA5 nutzen, können die Meldung nur über das BOP abgeben.

Antrag über Elster-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im ELSTER -Portal registrieren.
  • Sie erhalten dann per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr ELSTER -Konto (Mein ELSTER) mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem Konto einloggen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung in Mein ELSTER auf. Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
  • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Antrag über BOP:

  • Sie brauchen zuerst eine BZSt-Nummer.
    • Rufen Sie dazu über die Internetseite des BZSt den Antrag zur Nutzung des BZStOnline-Portal zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen online auf.
    • Füllen Sie den Antrag aus und drucken Sie ihn aus. Unterschreiben Sie den Antrag und senden Sie ihn per Post oder Fax an das BZSt, Dienstsitz Saarlouis.
    • Das BZSt teilt Ihnen per Post Ihre BZSt-Nummer mit. Per E-Mail bekommen Sie den Zulassungscode (BZSt-Geheimnis) und die ZM-Registrierungs-ID zu Ihrer BZSt-Nummer.
  • Nun brauchen Sie ein Zertifikat für das BOP.
    • Wenn Sie ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie dieses für das Login in das BOP nutzen. Wenn Sie kein ELSTER-Zertifikat haben, beantragen Sie ein BOP-Zertifikat.
    • Rufen Sie dazu das BOP auf und erstellen Sie mithilfe der BZSt-Nummer und des BZSt-Geheimnisses ein Benutzerkonto. Danach erhalten Sie per E-Mail die Aktivierungs-ID und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
    • Aktivieren Sie Ihren Zugang im BOP mit den Daten. Sie erhalten ein vorläufiges Zertifikat.
    • Loggen Sie sich mit Ihrem vorläufigen Zertifikat im BOP ein, um die Registrierung abzuschließen. Anschließend bekommen Sie Ihr endgültiges Zertifikat, mit dem Sie sich stets im BOP anmelden können.
    • Hinweis: Zur elektronischen Übermittlung von Massendaten müssen Sie nach der Registrierung online einen Antrag auf Freischaltung zur Teilnahme am ELMA5-Verfahren im BOP stellen.
  • Rufen Sie nun das Online-Formular zur Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung im BOP auf.
    • Füllen Sie es aus und senden Sie es elektronisch ab.
    • Das BZSt prüft Ihre Meldung und verlangt gegebenenfalls eine korrigierte Meldung.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

  • Abgabe für innergemeinschaftliche Warenlieferungen einschließlich Beförderungen oder Versendungen und Lieferungen im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften: In Abhängigkeit von den jeweiligen Voraussetzungen bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, des Kalendervierteljahres oder des Kalenderjahres 
  • Abgabe für innergemeinschaftliche sonstige Leistungen grundsätzlich bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres

Bearbeitungsdauer

  • für die Registrierung im BOP oder Elster-Portal: 2 Wochen

  • für die Beantragung einer BZSt-Nummer: 1 Woche

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Online-Formular „Zusammenfassende Meldung“
    • gegebenenfalls „Antrag zur Nutzung des BOP zur Übermittlung von Zusammenfassenden Meldungen auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung (BZSt)“

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Finanzgerichtliche Klage

Rechtsbehelfe kommen nur in Frage, soweit Zwangsgeld- oder Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

Stand:04.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

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Informationen

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