Umsatzsteuer; Beantragung einer unverbindlichen Auskunft bei der Zollverwaltung

Wenn Sie nicht sicher sind, in welcher Höhe Sie für Lieferungen oder einen innergemeinschaftlichen Erwerb eines Gegenstands Umsatzsteuer bezahlen müssen, können Sie eine unverbindliche Auskunft dazu beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie liefern oder erwerben innergemeinschaftlich Gegenstände und wollen eine unverbindliche Auskunft zur Höhe der Umsatzsteuer erhalten.

Verfahrensablauf

Sie können eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer per Post oder online beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls auf.
  • Sollten Sie noch kein Benutzerkonto besitzen, folgen Sie den Anweisungen, um ein Benutzerkonto anzulegen.
  • Füllen Sie den OnlineAntrag auf eine unverbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer aus, fügen Sie gegebenenfalls elektronische Anlagen hinzu und senden Sie den Antrag ab.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung mit einer Vorgangsnummer und einem Antragsbegleitdokument. Das Antragsbegleitdokument können Sie nutzen, um Muster oder Proben einzureichen.
  • Sie erhalten eine unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke in Ihr elektronisches Postfach beim Bürger und Geschäftskundenportal des Zolls. Hierüber werden Sie mit einer E-Mail informiert.

Antrag per Post:

  • Laden Sie den "Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke" (Formular 0310) auf der Internetseite der Zollverwaltung herunter und füllen Sie ihn aus.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei.
  • Senden Sie alles an Ihren zuständigen Dienstort des Bildungs und Wissenschaftszentrums (BWZ) der Generalzolldirektion.
  • Sie erhalten eine schriftliche unverbindliche Auskunft.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt bei 75 Prozent der Fälle in 4 bis 12 Wochen. (4 bis 12 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen eine aussagekräftige Beschreibung und gegebenenfalls Warenmuster beifügen. Wenn Muster wegen der besonderen Beschaffung der Ware, wie zum Beispiel Verderblichkeit, Größe oder Wert, nicht beigefügt werden können, sind Fotos, Prospekte, Abbildungen, technische Zeichnungen oder detaillierte Beschreibungen der Ware notwendig.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Erteilung einer unverbindlichen Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls

    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Unverbindliche Zolltarifauskünfte der Zollverwaltung können nicht angefochten werden.

Stand:08.05.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.