Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum steuerfreien Verwenden
Wenn Sie Alkohol steuerfrei verwenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
- Ihr voraussichtlicher Jahresbedarf an unvergällten Alkoholerzeugnissen muss mindestens 25 Liter reinen Alkohols betragen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis müssen Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie das Formular "Antrag – steuerfreie Verwendung" (Formular 2740) mit der "Betriebserklärung" (Formular 2741) über die Internetseite der Zollverwaltung.
- Füllen Sie das Formular vollständig aus, stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen und senden Sie diese per Post an Ihr Hauptzollamt.
- Das Hauptzollamt prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid mit der Erlaubnis oder eine Ablehnung.
- Den im Antrag (Formular 2740) beantragten und vom Hauptzollamt ausgestellten Erlaubnisschein können Sie nun als Nachweis der Bezugsberechtigung verwenden.
Fristen
Ihre Erlaubnis kann auf einen darauf vermerkten Zeitraum befristet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse, ab. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden.
Rechtsbehelf
- Einspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen.
- Klage vor dem Finanzgericht
Stand:22.08.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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