Rundfunkbeitrag; Anmeldung von Unternehmen und Institutionen
Wenn Sie eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge haben, dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Für Betriebsstätten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.
Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.
Fristen
Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.
Kosten
Für die Anmeldung entstehen keine Kosten.
Sie müssen den auf Basis der Anmeldung festgesetzten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen und Kraftfahrzeuge. Für gemeinnützige Einrichtungen ist der Rundfunkbeitrag pro beitragspflichtige Betriebsstätte auf einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro – begrenzt.
Stand:08.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
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