Rundfunkbeitrag; Anmeldung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls

Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder Inhaber eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges.

Die Betriebsstätte oder das beitragspflichtige Kraftfahrzeug ist bei dem Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Der Beitragsservice muss über jede Änderung oder Schließung der Betriebsstätte informiert werden.

Nutzen Sie für Anmeldung, Änderungen oder Abmeldungen die auf der Webseite des Beitragsservices bereitgestellten Formulare. Bei der Anmeldung sind die im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.

Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.

Fristen

Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.

Beachten Sie, dass Änderungen der Beschäftigtenzahl der Betriebsstätte bis zum 31. März eines Jahres gemeldet werden müssen.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare für Unternehmen und Institutionen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für die Anmeldung entstehen keine Kosten.

    Sie müssen den auf Basis der Anmeldung festgesetzten Rundfunkbeitrag bezahlen.

Stand:02.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.