Rundfunkbeitrag; Anmeldung von Unternehmen und Institutionen

Wenn Sie eine Betriebsstätte oder auch betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge haben, dann müssen Sie hierfür einen Rundfunkbeitrag entrichten und dies der zuständigen Stelle melden. Neu hinzukommende Betriebsstätten müssen ebenso angemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.

Für Betriebsstätten, die keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, muss kein Rundfunkbeitrag entrichtet werden. Eine Anmeldung ist deshalb nicht erforderlich.

Verfahrensablauf

Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.

Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.

Fristen

Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Formulare für Unternehmen und Institutionen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Für die Anmeldung entstehen keine Kosten.

    Sie müssen den auf Basis der Anmeldung festgesetzten Rundfunkbeitrag bezahlen. Dieser richtet sich nach der Anzahl der Betriebsstätten, Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer, Ferienwohnungen und Kraftfahrzeuge. Für gemeinnützige Einrichtungen ist der Rundf­unk­beitrag pro beitrags­pflichtige Betriebsstätte auf einen Drittel­beitrag – monat­lich 6,12 Euro – be­grenzt.

Stand:08.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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