Rundfunkbeitrag; Anmeldung für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls
Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls müssen einen Rundfunkbeitrag entrichten. Die Höhe des Beitrags hängt dabei von der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der Kraftfahrzeuge ab.
Beschreibung
Voraussetzungen
Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder Inhaber eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeuges.
Die Betriebsstätte oder das beitragspflichtige Kraftfahrzeug ist bei dem Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio anzumelden. Der Beitragsservice muss über jede Änderung oder Schließung der Betriebsstätte informiert werden.
Nutzen Sie für Anmeldung, Änderungen oder Abmeldungen die auf der Webseite des Beitragsservices bereitgestellten Formulare. Bei der Anmeldung sind die im Einzelfall erforderliche Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihre Betriebsstätte bei der zuständigen Stelle unaufgefordert schriftlich oder online an.
Die zuständige Stelle setzt den Rundfunktbeitrag fest und übermittelt Ihnen einen Festsetzungsbescheid.
Fristen
Das Innehaben einer Betriebsstätte oder eines beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs ist unverzüglich der zuständigen Stelle anzuzeigen (Anmeldung). Das gilt auch für jede Änderung der Daten.
Beachten Sie, dass Änderungen der Beschäftigtenzahl der Betriebsstätte bis zum 31. März eines Jahres gemeldet werden müssen.
Stand:02.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
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