Ambulante Pflegedienste; Beantragung einer kommunalen Förderung

Landratsämter und kreisfreie Städte können freiwillig ambulante Pflegedienste fördern.

Beschreibung

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt München)

  • Antrag zur Förderung ambulanter Pflegedienste

    Sie können eine Förderung für einen ambulanten Pflegedienst online beantragen. Förderfähig sind die bedarfsgerechten ambulanten Pflegedienste unter Berücksichtigung des Altenhilfeplans des Landkreises München.

Rechtsgrundlagen

Stand:18.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Wappen des Landkreises München

Für Sie zuständig

Landratsamt München

Hausanschrift
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81541 München

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