Auslandsaufenthalt; Inanspruchnahme von Hilfen im Notfall
Deutsche, die während ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, können sich an die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung wenden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- objektive Notlage, aus der sich die betroffene Person nicht selbst und nicht durch Dritte befreien kann
- deutsche Staatsangehörigkeit der betroffenen Person
Verfahrensablauf
Kontaktieren Sie die nächstgelegene deutsche Auslandsvertretung.
- Wenn Sie Ihren Pass verloren haben, müssen Sie die Auslandsvertretung persönlich aufsuchen.
- Bei Notfällen ist es von der Situation abhängig, wie Sie in Kontakt treten.
- Je nach Anliegen und Notsituation ist es möglich, dass
- es ein passendes Formular gibt oder ein formloser Antrag ausreicht,
- die Schriftform erforderlich ist (z.B. unterschriebener Antrag),
- Sie persönlich erscheinen müssen.
Besondere Hinweise
Vor Antritt jeder Auslandsreise sollten Sie klären, ob Sie einen angemessenen Krankenversicherungsschutz haben, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt. Ohne ausreichenden Versicherungsschutz müssen Sie entsprechende vor Ort anfallende Kosten tragen. Dies kann schnell alle Ersparnisse aufzehren. Diese Kosten können nicht von deutschen Auslandsvertretungen übernommen werden. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Ihnen die Ausreise verweigert wird, falls Sie beispielsweise Rechnungen im Krankenhaus nicht bezahlen können.
Fristen
Es gibt keine Frist, allerdings ist keine Hilfe für die Vergangenheit möglich.
Bearbeitungsdauer
- situationsabhängig, notfalls sofort
- Beispiel: Bei Passverlust dauert die Bearbeitung in der Re-gel einen Werktag.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Stand:29.12.2022
Redaktionell verantwortlich:Auswärtiges Amt
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt