Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Beschreibung

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Stand:07.03.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Kleines Bayerisches Staatswappen

Für Sie zuständig

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth-Weißenburg i.Bay.

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