Alphabetisierungskurse; Beantragung einer Förderung
Mit der Förderung „ALPHA+ besser lesen und schreiben" soll flächendeckend in Bayern geeigneten Trägern ein finanzieller Anreiz für die Durchführung von Kursen zur Alphabetisierung von erwachsenen Personen geboten werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Zuwendungsempfänger müssen anhand eines Musterformulars ein Kurskonzept vorlegen, das mindestens nachfolgende Punkte berücksichtigt:
- konkrete Ausgangslage vor Ort und Notwendigkeit des Projektes,
- Beschreibung des Kursinhalts,
- Darstellung der Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer
- zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme,
- Einsatz von qualifiziertem Personal, das folgende Voraussetzungen erfüllen muss:
- pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik, Sonder- oder Heilpädagogik) oder
- oder abgeschlossenes Studium „Deutsch als Zweitsprache oder Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
- oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben oder
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- und sprachlichen Bereich oder in der Erwachsenenbildung.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
- Ein Kurs ist förderfähig, wenn durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit mindestens drei Teilnehmende anwesend sind.
- Ein Kurs muss mindestens 60 und darf höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten umfassen.
- Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
- für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
- Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.
Besondere Hinweise
Soweit erforderlich ist während des Unterrichts eine Kinderbetreuung möglich.
Fristen
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
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Projektkonzept
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Referenzen des Projektträgers oder Nachweise über zertifiziertes Qualitätsmanagement, Auditierung oder Gütesiegel; hierfür genügt auch die Eigenschaft als Träger der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung
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Nachweise über die Qualifikation des eingesetzten Bildungspersonals
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vorläufige Teilnehmerliste
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Kosten- und Finanzierungsplan
Stand:21.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt