Film- und Fernsehen; Beantragung einer Förderung

Der FFF Bayern ist für die Filmförderung zuständig. Er fördert die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen. Weitere Förderbereiche sind Drehbuch-, Nachwuchs-, Verleih- und Vertriebsförderung, Filmtheater, Serien, VR, internationale Koproduktionen und Visual Effects.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Der Antrag muss online bei der FFF Bayern GmbH gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Bearbeitungsdauer

in der Regel fünf Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Projektbeschreibung
    • Finanzierungsplan
    • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Online-Verfahren

  • Antragsportal Filmbereich der FFF Bayern

    Dieses Antragsportal kann für die Förderbereiche Produktion Kinofilm, Internationale Koproduktionen, Fernsehfilm, Webserien, VR-Formate, Nachwuchsfilme, Drehbuch, Projektentwicklung, Verleih/Vertrieb und Games genutzt werden.

Kosten

  • In der Regel wird eine Prüfgebühr von 3% erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
     

Stand:08.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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