Pflegebonus für private berufliche Schulen in bestimmten Ausbildungsbereichen; Beantragung

Die Träger der bestimmter privater beruflicher Schulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen Betriebszuschuss und – mittelbar – Schulgeldersatz mit einem zusätzlichen Zuschuss (Klassenzuschuss), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Staatliche Anerkennung oder staatliche Genehmigung der privaten Berufsfachschule für Altenpflege, Altenpflegehilfe, Kinderpflege bzw. Sozialpflege der privaten Fachakademien für Sozialpädagogik bzw. der privaten Fachschulen für Heilerziehungspflege bzw. Heilerziehungspflegehilfe
  • Verzicht auf Erhebung von Schulgeld über den staatlichen Schulgeldersatz hinaus
  • Für den Klassenzuschuss – als eines von zwei Elementen des Pflegebonus – gelten die Schülerzahlen insgesamt und je Klasse nach dem Stand zum 20. Oktober
  • Für den schulbezogenen Sockelbetrag – das zweite von zwei Elementen des Pflegebonus, das nur bei den Berufsfachschulen für Altenpflege bzw. für Altenpflegehilfe gewährt wird – gelten die Bestimmungen über den Betriebszuschuss entsprechend (§ 12 AVBaySchFG)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf den Pflegebonus ist bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.

Die Auszahlung des schulbezogenen Sockelbetrages erfolgt über Abschlagszahlungen erst nach dem Jahreswechsel.

Die Auszahlung des Klassenzuschusses erfolgt in den Monaten November, Februar und Mai als Abschlagszahlung, nach dessen Festsetzung mit einer 4. Rate im August als Schlusszahlung.

Besondere Hinweise

Der Schulgeldverzicht schließt nicht aus, die Schülerinnen bzw. Schüler an Kopierkosten, Kosten für Verbrauchs- und Verarbeitungsmittel oder Kosten für sonstigen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand (z. B. Prüfungsgebühren) zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung muss sich in einem angemessenen, an vergleichbaren privaten Ersatzschulen üblichen Rahmen bewegen.

Fristen

Der Antrag ist bis zum 10. November jeden Jahres zu stellen. Dabei sind die Schülerzahlen insgesamt und je Klasse nach dem Stand zum 20. Oktober anzugeben.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf Pflegebonus
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis zum Pflegebonus
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:04.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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