Landwirtschaft; Beantragung einer Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

In den benachteiligten Gebieten erhalten Landwirte zum Ausgleich der natürlichen ungünstigen Standortbedingungen oder anderer spezifischer Produktionsnachteile eine Ausgleichszulage für Einkommensnachteile aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen. 

Beschreibung

Voraussetzungen

  • eigenverantwortliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im benachteiligten Gebiet
  • mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF)
  • Einhaltung der Bestimmungen zu Cross Compliance

Verfahrensablauf

Anträge können jährlich in der Regel bei dem für den Betriebssitz zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen mit dem Mehrfachantrag im Antragszeitraum Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.

Fristen

Anträge können jährlich im Antragszeitraum von Mitte März bis Mitte Mai gestellt werden.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Mehrfachantrag zur Beantragung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Weiterführende Links

  • Ausgleichszulage

    Hintergrundinformationen, Abgrenzungskriterien für die benachteiligten Gebiete, Übersicht benachteiligter Gebiete in Bayern (Karte), usw.

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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