Videoförderung; Beantragung
Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
- Videovertriebsfirmen
- Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
- ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
- Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
- Drucken Sie dieses aus.
- Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
- Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
- Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
- Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
- Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
- Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
-
Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Bearbeitungsdauer
von Einreichung bis Förderentscheidung
Erforderliche Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
-
Angaben über den/die Antragsteller/in
- Name
-
Sitz und Rechtsform der Firma
- Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) handelt
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.),
- gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
- Anvisierte Stückzahl der abzusetzenden DVDs
- Lizenzvertrag und Nachweis über Höhe, Art und Zahlung gewährter Garantien
- Handelsregister- oder Vereinsregisterauszugs des Antragstellers
- Ansichts-DVD oder vergleichbares Medium mit dem zu fördernden Projekt
- Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK)-Bescheinigung
- BAFA-Bescheinigung
- Prädikat „besonders wertvoll“ der Deutschen Film- und Medienbewertung (FBW), sofern relevant
- Maßnahmenbeschreibung/Marketingkonzept
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
- Bestätigung der Eigenmittel durch Bank oder Steuerberater/Wirtschaftsprüfer
- vorläufige BAFA- Bescheinigung bei internationalen Koproduktionen
- FSK Bescheinigung Video
- Auftragserteilung zur Schlusskostenprüfung an Schlusskostenprüfgesellschaft
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
- Verwendungsnachweis
- Prüfbericht der Schlusskostenprüfgesellschaft
- endgültige BAFA-Bescheinigung
- erste Erlösabrechnung
- gegebenenfalls Beleg DVD
Kosten
- bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt