Kulturerbe; Beantragung einer Förderung für national wertvolles Kulturdenkmal
Die Rechtsgrundlage für das Förderprogramm "National wertvolle Kulturdenkmäler" wurde zum 31.12.2023 außer Kraft gesetzt. Die Beantragung von Mitteln aus dem Förderprogramm ist nicht mehr möglich.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
- natürliche Personen
-
juristische Personen
- eingetragener Verein
- Stiftung des bürgerlichen Rechts
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Aktiengesellschaft (AG)
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- Kommanditgesellschaft auf Aktie (KGaA)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Körperschaft des öffentlichen Rechts
- Anstalt des öffentlichen Rechts
- Stiftung des öffentlichen Rechts
-
Zusammenschlüsse von natürlichen und/oder juristischen Personen
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co KG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie offene Handelsgesellschaft (GmbH & Co OHG)
- Ausnahme: Denkmäler im unmittelbaren Eigentum der Länder
Weitere Voraussetzungen:
-
ein Bundesland muss sich an Ihrem Projekt mit gleichhohen, mindestens aber angemessenen Haushaltsmitteln beteiligen
- in begründeten Einzelfällen kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Ausnahmen zulassen
- der Landeskonservator / die Landeskonservatorin muss die nationale Bedeutung des Kulturdenkmals vor erstmaliger Beantragung bestätigen
- der Landeskonservator / die Landeskonservatorin befürwortet die geplanten, denkmalpflegerischen Maßnahmen
- Sie dürfen mit Ihren Maßnahmen noch nicht angefangen haben
- Sie müssen die Maßnahmen soweit selbst finanzieren, wie es zumutbar ist. Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie das Projekt ohne Fördermittel nicht finanzieren können
Verfahrensablauf
Lassen Sie sich von den jeweils zuständigen Landesdenkmalämtern über die Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen beraten.
Sie müssen den Antrag auf Förderung schriftlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) stellen.
- Sie gehen auf die Internetseite der Bundesregierung und laden dort das Antragsformular herunter.
-
Sie füllen den Antrag für Ihr Projekt elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben ihn.
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Hinweise:
- für Erstanträge in 8-facher Anzahl
- für Folgeanträge in 2-facher Anzahl
- Wenn Ihr Vorhaben mehrere Bauabschnitte umfasst, müssen Sie für jeden weiteren Bauabschnitt einen Folgeantrag stellen.
- Erforderlich ist eine schriftliche Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin. Diese beantragen Sie über das jeweilige Landesdenkmalamt. Die Stellungnahme muss bestätigen, dass das Kulturdenkmal national bedeutend ist und die geplanten, denkmalpflegerischen Maßnahmen unterstützt werden.
- Sie senden den unterschriebenen Antrag zusammen mit den sonstigen erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesverwaltungsamt (BVA).
- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) entscheidet jährlich über die gesamte Programmaufstellung. Dabei berücksichtigt sie die Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin.
- Bei Erstanträgen werden außerdem externe Sachverständige angehört.
- Sie bekommen dann vom Bundesverwaltungsamt (BVA) per Post Bescheid, ob Ihr Antrag auf Förderung bewilligt wird.
- Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie beim Bundesverwaltungsamt (BVA) nachweisen, dass Sie die Fördermittel für Ihr Projekt ausgegeben haben.
Fristen
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Antragstellung:
- bis zum 31. Oktober für das Folgejahr
- vor Beginn der Maßnahme
- Nachweis über Verwendung der Mittel: Frist (in der Regel 6 oder 12 Monate) ist abhängig von der Rechtsstellung des Antragstellers
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- positive und begründete Stellungnahme des Landeskonservators / der Landeskonservatorin (nur bei Erstanträgen)
-
Baupläne und geeignetes Bildmaterial (nur bei Erstanträgen):
- Lageplan
- Grundriss
- Gesamt- und Innenansicht
- ausführliche Maßnahmenbeschreibung für die denkmalpflegerischen Maßnahmen des Antragsjahres und der Fortsetzungsjahre (nach Haushaltsjahren getrennt)
- Aufstellung der voraussichtlichen denkmalpflegerischen Kosten und deren Finanzierung bis zum Abschluss der Maßnahme (nach Haushaltsjahren getrennt)
- Nachweis über die Beantragung von Landesmitteln
- wenn der Antrag nicht vom Eigentümer des Kulturdenkmals gestellt und unterschrieben wurde: Vollmacht
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Nachweis über Verwendung der Gelder
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:16.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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