Kulturfonds Bayern im Bereich Kunst; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern betreibt eine Projekt- und Investitionsförderung im Kunstbereich.

Beschreibung

Voraussetzungen

Aus dem Kulturfonds, Bereich Kunst, können kulturelle Investitionen und Projekte nichtstaatlicher Träger gefördert werden, in der Regel aber keine laufenden Betriebskosten (institutionelle Förderung). Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen ist eine Anschubfinanzierung möglich. Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein; Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtkosten von weniger als 10.000 € können daher nicht gefördert werden. Das Fördergebiet umfasst ganz Bayern; grundsätzlich ausgeschlossen sind allerdings Vorhaben in München und Nürnberg.

Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen (Mehrfachförderung) sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und ist grundsätzlich auf maximal 30 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt.

Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.

Verfahrensablauf

Anträge sind schriftlich bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen. Die Bezirksregierungen prüfen die Anträge vor und legen sie zur Entscheidung dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bzw. für Wissenschaft und Kunst vor.

Besondere Hinweise

Fördergebiet ist der Freistaat Bayern.

Es besteht eine Förderbeschränkung für Kunst-Projekte in München und Nürnberg, hierfür steht der Kulturfonds nicht offen.

Fristen

Anträge für den Kunst-Kulturfonds sind bis zum 1. Oktober schriftlich für das Folgejahr bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung über Anträge zum Kunst-Kulturfonds fällt

  • bei Fördersummen bis zu 25.000 Euro in der Regel im April,
  • bei Fördersummen über 25.000 Euro in der Regel Anfang Mai nach Entscheidung durch den Ministerrat und Billigung durch die Landtagsausschüsse.

 

Erforderliche Unterlagen

  • aussagekräftige Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan

  • Kosten- und Finanzierungsplan

    (bei Baumaßnahmen zusätzlich Kostenberechnung nach DIN 276)

  • ggf. Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

  • Erklärung des Einverständnisses mit einer Übernahme von projektbezogenem Bild- und Textmaterial auf die Webseite zum „Kulturfonds“ des Staatsministeriums

Weiterführende Links

Stand:25.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

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