Angebote zur Unterstützung im Alltag; Beantragung einer Förderung
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen Pflegebedürftige sowie pflegende An- und Zugehörige stundenweise entlasten. Träger von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag können eine Zuwendung im Rahmen einer Projektförderung erhalten.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind in Abschnitt 5 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.
Abhängig von der Art des Angebots ist die Erfüllung jeweiliger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke sind zu verwenden.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Fristen
Die Antragstellung muss bis zum 31.12. des dem Förderjahr vorangehenden Jahres erfolgt sein.
Erforderliche Unterlagen
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Projektbeschreibung (Aufbau, Umsetzung, Qualitätssicherung, Leitung)
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ggf. Satzung und Vereinsregisterauszug
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Nachweis des Versicherungsschutzes
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Schulung (der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer), wenn keine entsprechende Qualifikation vorhanden
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Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Pflege.
Stand:02.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Online-Verfahren, bayernweit
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- Formular, bayernweit
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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