Gesundheitsbonus für private Berufsfachschulen des Gesundheitswesens; Beantragung
Die Träger der bestimmter privater Berufsfachschulen erhalten neben den gesetzlichen Leistungen Betriebszuschuss und – mittelbar – dem staatlichen Schulgeldersatz einen Klassenzuschuss (Gesundheitsbonus), wenn sie auf die Erhebung von zusätzlichem Schulgeld verzichten.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Verzicht des Schulträgers auf die unmittelbare Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schülern
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gesundheitsbonus ist bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Auf den zu erwartenden Gesundheitsbonus wird den Schulträgern zunächst auf der Basis des Vorjahres eine 1. und gegebenfalls 2. Abschlagszahlung gewährt. Die Festsetzung des Gesundheitsbonus ist im Januar des folgenden Jahres vorgesehen, darauf basierend erfolgt die Auszahlung in weiteren drei bzw. zwei Teilbeträgen.
Besondere Hinweise
Der Schulgeldverzicht schließt nicht aus, die Schülerinnen bzw. Schüler an Kopierkosten, Kosten für Verbrauchs- und Verarbeitungsmittel oder Kosten für sonstigen außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand (z. B. Prüfungsgebühren) zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung muss sich in einem angemessenen, an vergleichbaren privaten Ersatzschulen üblichen Rahmen bewegen.
Fristen
Der Antrag ist bis zum 10. November jeden Jahres zu stellen. Dabei sind die Schülerzahlen insgesamt und je Klasse nach dem Stand zum 20. Oktober anzugeben.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:04.12.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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