Nichtstaatliche Museen; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern vergibt über die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen Zuwendungen für Projekte im Bereich der nichtstaatlichen Museen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung einer Maßnahme im Rahmen der verfügbaren Haushaltmittel sind:

  • gesicherte Trägerschaft,
  • gesicherte und ausreichende fachliche Leitung und Personalausstattung,
  • geordnete finanzielle Verhältnisse,
  • dauerhafte Verfügbarkeit einer aussagekräftigen und ausstellungsfähigen Sammlung,
  • auf Dauer angelegter Museumsbetrieb,
  • regelmäßige und ausreichende Öffnungszeiten,
  • Nutzbarkeit des Museums als öffentliche Bildungseinrichtung,
  • Herstellung des Einvernehmens mit der Landesstelle in allen wesentlichen Aspekten vor Beginn der geplanten Maßnahme,
  • zeitliche Bindung der Fördermittel von mindestens zehn Jahren,
  • dauerhafte Verfügbarkeit von geeigneten Räumlichkeiten.

Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Es besteht aber die Möglichkeit, in begründeten Ausnahmefällen einem vorzeitigen Maßnahmebeginn auf Antrag zuzustimmen.

Verfahrensablauf

Die vollständigen Antragsunterlagen sind schriftlich bei der Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern einzureichen. Vor der Antragsstellung wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referenten empfohlen.

Fristen

Zuwendungsanträge sind der Landesstelle vor dem 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • detaillierte Beschreibung des Vorhabens einschließlich Zeitplan

  • detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan

  • Die Landesstelle kann für die fachliche Beurteilung weitere Unterlagen anfordern.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Auszahlungsantrag
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Förderverfahren sind kostenfrei.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Gegen einen negativen Förderbescheid kann Klage eingereicht werden.

Stand:02.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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