Bayerischer Demenzfonds; Beantragung einer Förderung

Mit dem Bayerischen Demenzfonds fördert der Freistaat Bayern Angebote zur Teilhabe von Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen sowie Programme zur Stärkung von demenzsensiblen Kommunen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Angebote und Programme müssen die jeweiligen Förderkriterien nach der Förderrichtlinie Demenz und Teilhabe (DEMTeil) erfüllen. Unter „Beschreibung“ sind die wesentlichen Anforderungen dargestellt.

Die Förderung der Angebote und Programme (Maßnahmen) setzt voraus, dass diese

a) einen Bezug zu Menschen mit Demenz und ihren An- und Zugehörigen im Freistaat Bayern aufweisen und

b) noch nicht begonnen wurden.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf eine Förderung ist vor Beginn des Vorhabens schriftlich oder elektronisch beim Bayerischen Landesamt für Pflege zu stellen. Die bereitgestellten Vordrucke müssen verwendet werden. Die Beantragung einer Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zur Beantragung sind zunächst nur die Unterlagen der Antragsphase I zu verwenden. Im Falle eines positiven Votums des Expertengremiums werden weitere Unterlagen zur Antragsphase II angefordert. Das Bayerische Landesamt für Pflege steht gerne beratend zur Verfügung.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Die Stichtage für die Antragstellung sind der 30. Juni und der 31. Dezember.

Erforderliche Unterlagen

  • In Antragsphase I: Ausgefülltes Antragsformblatt „Teilhabeangebote“ oder „Demenzsensible Kommunen“ (Antragsphase I) sowie Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen

  • In Antragsphase II nach positivem Votum (s. unter Verfahrensablauf): Ausgefülltes Antragsformblatt „Teilhabeangebote“ oder „Demenzsensible Kommunen“ (Antragsphase II), De-minimis-Erklärung sowie Finanzierungsplan

  • Weitere Informationen für eine Antragstellung finden Sie auf der Website des Bayerischen Demenzfonds.

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antragsformblatt Fördersäule 1 „Teilhabeangebote“ (Antragsphase I)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antragsformblatt Fördersäule 2 „Demenzsensible Kommunen“ (Antragsphase I)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:26.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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