Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Tschechien; Beantragung einer Förderung

Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.

 

Beschreibung

Voraussetzungen

Fördergrundsätze:

  • An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
  • Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
  • Das Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Priorität zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
  • Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
  • Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
    •  gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
    •  gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
    •  gemeinsames Personal
    •  gemeinsame Finanzierung

Fristen

Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Partnerschaftsvereinbarung

    (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")

  • Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrages"

    (kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")

Formulare

  • Formular, bayernweit: Monitoringsystem des Programms INTERREG Bayern-Tschechien 2021-2027 (Jems)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

Weiterführende Links

Stand:16.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.