Kulturelle Einrichtungen und Aufgaben; Beantragung einer Förderung für Projekt im Inland

Als national bedeutende Kultureinrichtung in Ostdeutschland können Sie eine Förderung für kulturelle Projekte beantragen. Als Einrichtung, die eine Minderheitensprache und deren Kultur pflegt und fördert, können Sie eine Förderung für entsprechende Projekte beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • An Ihrem Projekt besteht ein erhebliches Bundesinteresse, das ohne die beantragte Förderung nicht oder nicht im notwendigen Umfang erfüllt werden kann. Das heißt:
    • Der Bund kann kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung fördern, insbesondere wenn sie über die regionale und Länderzuständigkeit hinaus für das Bundesgebiet, insbesondere Ostdeutschland, oder für den Schutz und die Pflege einer Minderheitensprache bedeutsam sind und in der Regel nicht durch ein Land allein gefördert werden können.
    • Dabei muss sie einen möglichst großen Effekt oder Ausstrahlung erwarten lassen beziehungsweise besonders vorteilhaft erscheinen und ein angemessenes Ausgaben-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
  • Voraussetzung für die Förderung von baulichen Maßnahmen ist, dass die Kultureinrichtung die verfügbaren Nutzungszeiten oder Räumlichkeiten möglichst überwiegend für kulturelle Zwecke nutzt.
  • Die Kultureinrichtung hat ihren Sitz in Deutschland.

Weitere Voraussetzungen:

  • Sie haben mit dem Projekt noch nicht begonnen.
  • Ihre ordnungsgemäße Geschäftsführung ist gesichert.
  • Sie sind in der Lage, die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
  • Die Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online oder schriftlich bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen – möglichst zusammengefasst – als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOCX, XLSX, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Das zuständige Referat der BKM prüft, ob die Unterlagen vollständig und plausibel sind und ein erhebliches Bundesinteresse an der Förderung der beantragten Maßnahme besteht. Gegebenenfalls kommt das zuständige Referat mit Rückfragen auf Sie zu.
  • Das zuständige Referat der BKM leitet Ihren Antrag – sofern BKM nicht selbst bewilligt – an die zuständige Bewilligungsbehörde zur Durchführung des Antragsprüfungs- und Bewilligungsverfahrens weiter, meist an das Bundesverwaltungsamt (BVA) oder einen anderen mitfinanzierenden Zuwendungsgeber.
  • Die Bewilligungsbehörde schickt Ihnen nach Abschluss der Antragsprüfung in der Regel per E-Mail einen Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Zuwendungsbescheid gewährt Ihnen einen verbindlichen Rechtsanspruch auf die bewilligten Fördermittel und regelt zu beachtende Auflagen.
  • Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie der Bewilligungsbehörde einen Verwendungsnachweis übermitteln. Dieser besteht unter anderem aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht. Damit weisen Sie das Ergebnis Ihres Projekts sowie die Verwendung der Fördermittel nach.
  • Nach dem Abschluss des Projekts müssen Sie zudem in der Regel einen Bericht zur Erfolgskontrolle einreichen. Damit wird festgestellt, inwieweit Sie die vereinbarten Förderziele und Messkriterien erfüllt haben.

Fristen

Für die Antragstellung selbst müssen Sie keine Fristen beachten, wenn im Antragsformular keine dafür benannt sind.

Die Dokumentation (Verwendungsnachweis und Erfolgskontrolle) muss eingereicht werden bis:

  • Verwendungsnachweis: in der Regel innerhalb von 6 Monaten nach Projektende
  • Bericht zur Erfolgskontrolle: in der Regel 2 Monate nach Projektende

Bearbeitungsdauer

Bearbeitung Ihres Antrags vom Eingang Ihres Antrags bis zur Ausstellung des Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheids: 3 bis 4 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei Antragsstellung müssen Sie einreichen:

    • Antragsformular
    • Finanzierungsplan
    • Ausführliche Projektbeschreibung, mit folgenden Inhalten:
      • Kurzbeschreibung des Antragstellenden
      • Beschreibung und gegebenenfalls Visualisierung der Ausgangssituation für das Projekt
      • Erläuterung der beabsichtigten Ziele und Wirkungen und des kurz- und langfristigen Mehrwerts des Projekts
      • Zielgruppen des Projekts
      • ausführliche Beschreibung der geplanten Projektdurchführung einschließlich zeitlichen Ablaufplans des Projekts sowie gegebenenfalls Visualisierungen und Angabe etwaiger Kooperationspartner
      • Beschreibung der geplanten Öffentlichkeitsarbeit zur angemessenen Sichtbarkeit des Projekts
      • Erläuterung des Finanzierungsplans (Notwendigkeit von wesentlichen Ausgabepositionen dem Grunde und der Höhe nach sowie möglichst Plausibilisierung von deren Kalkulation)
    • je nach Einzelfall außerdem:
      • Nachweis über zugesagte Drittmittel oder Nachweis über die Bemühungen, Drittmittel einzuwerben
      • Unterlagen zu wesentlichen Ausgabepositionen (zum Beispiel Ergebnisse der Markterkundung)
    • Bei Tagungen:
      • Tagungsprogramm
      • Erläuterungen zur Themen- und Referentenauswahl
    • Bei Publikationen:
      • Exposé und gegebenenfalls Manuskript
      • Erläuterung des Publikations- und gegebenenfalls Druckbedarfs, unter Berücksichtigung des bisherigen Veröffentlichungsstands
      • Erläuterung der Autorenauswahl
      • Beschreibung der Vertriebsplanung einschließlich den jährlich gegebenenfalls erwarteten Einnahmen
    • bei erstmaliger Antragstellung:
      • Satzung oder Geschäftsordnung
      • Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichnenden, zum Beispiel Auszug aus dem Vereinsregister, Vollmacht oder ähnliches
      • Wirtschaftsplan oder Haushaltsplan-Übersicht oder Jahresabschluss mit Angaben zu Vermögen und Schulden oder aktuelle Bonitätsauskunft der Hausbank
      • Freistellungsbescheid des Finanzamtes
      • Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung, sofern einschlägig
      • Tätigkeitsberichte der letzten 2 Jahre
      • Sonstige Unterlagen zum Beleg der ordnungsgemäßen Geschäftsführung

    Wenn Sie Ihr Projekt abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Verwendungsnachweis (insbesondere zahlenmäßiger Nachweis und Sachbericht sowie Fotos, Presseberichte und etwaige Publikationen)
    • Bericht zur Erfolgskontrolle

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, ob und wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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