Deutscher Filmpreis; Beantragung von Mitteln für Folgevorhaben

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Mittel für Folgevorhaben zuerkannt. Die Verwendung der Mittel müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn

  • Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
  • der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
  • Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
  • Sie einen Eigenanteil von 5 Prozent vorweisen können und
  • Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportals auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
  • Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA, um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Sie müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens den Antrag einreichen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:

    • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
    • Drehbuch in deutscher Sprache
    • Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard
    • Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
    • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
    • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe (inklusive Absichtserklärungen von Regie, Kamera)
    • Besetzungsliste (inklusive Absichtserklärungen der Hauptdarsteller/wichtiger Nebendarsteller)
    • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
    • Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
    • Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
    • Übersicht der Eigenleistungen
    • Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
    • Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
    • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.

    Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:

    • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
    • Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
    • bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
    • bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
    • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
    • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
    • Stabliste mit Wohnsitzangabe
    • Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
    • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
    • Finanzierungnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
    • Vorkalkulation der Kosten für die Maßnahme (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung)
    • Auflistung der Eigenleistungen
    • Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
    • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
    • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
    • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen

Online-Verfahren

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:03.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

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Informationen

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