Unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle; Beantragung einer Förderung für die Errichtung und den Betrieb

Sie können eine Förderung für die Errichtung und den Betrieb einer unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestelle (upB) beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Bewilligung einer Zuwendung ist die Erfüllung der nachstehenden Anforderungen an die upB:

  • In dem Versorgungsgebiet einer Klinik für Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bayern, in dem die upB ansässig wird, ist bisher noch keine weitere upB ansässig.
  • Die upB verpflichtet sich, die für sie ehrenamtlich tätigen Personen, die eine längerfristige Mitarbeit in einer upB anstreben, innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Tätigkeit durch den Besuch der vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege organisierten Schulungen zu den Bereichen Recht, Förderwesen, Psychiatrie, Sozialarbeit, kommunale Versorgungsstrukturen, Kommunikation und Beratungstätigkeit für die Arbeit in den upB weiterzubilden.
  • Im Namen der upB stehen ehrenamtlich tätige Personen persönlich, telefonisch oder schriftlich Hilfesuchenden als unabhängige Ansprechpartner bei Fragen, Anregungen und Beschwerden zur Verfügung und werden auf Wunsch auch vermittelnd tätig. Nach Eingang einer Anfrage eines Hilfesuchenden wird eine Rückmeldung der ehrenamtlich tätigen Personen innerhalb von 48 Stunden gewährleistet.
  • Die upB oder mindestens eine der für sie ehrenamtlich tätigen Personen ist Mitglied einer der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger, wie insbesondere dem Bayerischen Landesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BayPE) und dem Landesverband Bayern der Angehörigen psychisch Kranker e. V. (LApK).

Verfahrensablauf

Antragsstellung

Der Antrag ist fristgerecht schriftlich unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter „Formulare“) bei dem Landesamt für Pflege einzureichen. Dem Antrag sind weitere zwingend erforderliche Unterlagen (siehe „Erforderliche Unterlagen) beizufügen. Der eingereichte Antrag muss von der/den vertretungsberechtigten Person/Personen des Antragstellers unterzeichnet werden.

Bewilligung

Das Landesamt für Pflege entscheidet im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, ob der Antrag als upB gefördert wird.

Auszahlung

Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung findet automatisch als sog. „Tranchen-Verfahren“ statt. Die einzelnen Auszahlungen müssen daher nicht gesondert beantragt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Ausgenommen von der automatischen Auszahlung ist ein Anteil von 15 % der bewilligten Zuwendung. Das ist der sog. „Restbetrag“, welcher frühestens nach positiver Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt werden kann;
  • Die verbleibenden 85 % der bewilligten Zuwendung werden automatisch in 4 betragsmäßig gleich hohen Tranchen während des Förderzeitraums ausbezahlt;
  • Vor Erhalt der Auszahlungs-Tranchen 2 bis 4 ist eine sog. „Ausgabenübersicht“ beim LfP einzureichen. Für die 1. Tranche muss diese Ausgabenübersicht nicht eingereicht werden.

Verwendungsnachweis

Zum Nachweis der sachgemäßen Verwendung der Zuwendung ist ein sog. "Verwendungsnachweis" zu führen. Dieser ist ebenfalls fristgerecht unter Verwendung des hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucks (siehe unter "Formulare") beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Bewilligungszeitraum ist das jeweilige Kalenderjahr.

Fristen

Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für des Folgejahrs einzureichen.

Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.

Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für eine unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle nach der upB-Förderrichtlinie

  • Konzept mit ausführlicher Beschreibung der Maßnahme für den Förderzeitraum

  • Ausführlicher Kosten- und Finanzierungsplan

  • Freistellungsbescheid, soweit steuerbegünstigende Zwecke verfolgt werden

  • Nachweis über die Mitgliedschaft in einem der bayerischen Verbände der organisierten Selbsthilfe psychisch kranker Menschen oder deren Angehöriger

  • Nachweise über die Teilnahme an Schulungen nach 4.3 der upB-Förderrichtlinie

  • De-minimis-Erklärung bzw. DAWI-De-minimis-Erklärung

  • Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung für eine unabhängige psychiatrische Beschwerdestelle nach der upB-Förderricht
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen im Rahmen des Zuwendungsverfahrens zur Förderung von unabhängigen psychiatrischen Beschwerdestellen nach der upB-Förderrichtlinie
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 360/20121
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Verwendungsnachweis
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Sachbericht zum Verwendungsnachweis im Förderjahr: 2021
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Einzelaufstellung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:16.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

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