Zweck
Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die upB wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll ihre Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.
Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb von upB.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen, welche die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nr. 4 der upB-Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:
- Ausgaben zur Errichtung und zum Betrieb, insbesondere Ausgaben für die Anschaffung notwendiger EDV- und Büroausstattung
- Betriebsausgaben, wie
- Reisekosten
- projektbezogene Mietzahlungen für Beratungs- und Büroräume
- projektbezogene Zahlungen für Mietnebenkosten, Telekommunikation und Büromaterial
- projektbezogene Rechts- und Steuerberatungskosten
- Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der upB bis zu maximal 1.200 EUR pro Person und Kalenderjahr
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 12.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.400 Euro pro upB gewährt werden.