Zweck
Die Förderung soll die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energie- und Energieeffizienztechnologien ermöglichen. Viele dieser Technologien sind aufgrund ihres technologischen Reifegrades noch nicht marktfähig und bedürfen einer entsprechenden Unterstützung. Primäres Ziel der bayerischen Forschungsförderung im Energiebereich ist es daher, durch finanzielle Unterstützung des Staates die hohen technischen und wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen zu reduzieren und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen.
Im Mittelpunkt der Förderung stehen Technologien und Konzepte, die deutliche Effizienzsteigerungen, eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien, die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sowie einen schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und in den Markt versprechen. Damit sollen die Wertschöpfung in Bayern erhöht sowie Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Über den Einzelfall hinaus soll damit insbesondere auch ein Beitrag zur Erreichung der bayerischen, nationalen und internationalen Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der verstärkten Nutzung der Erneuerbaren Energien und der Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen geleistet werden.
Gegenstand
Im Rahmen des Bayerischen Energieforschungsprogramms werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Studien und Demonstrationsvorhaben für neue Energie- und Energieeffizienztechnologien gefördert.
Zuwendungsfähige Kosten
Bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (nach Nrn. 2.1 und 2.2) können Personalkosten, Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, für Auftragsforschung, Wissen und für von Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente sowie Ausgaben für Beratung und gleichwertige Dienstleistungen und sonstige Betriebsausgaben (wie Material, Bedarfsmittel und dergleichen) bezuschusst werden.
Bei Durchführbarkeitsstudien (gemäß Nr. 2.3) sind die Ausgaben der Studie (z. B. Ausgaben für Planung, Durchführung und Ergebnisdarstellung der Studie) zuwendungsfähig.
Bei Demonstrationsvorhaben (nach Nrn. 2.4 und 2.5) sind die Investitionsmehrausgaben zuwendungsfähig.
Art und Umfang der Zuwendung richten sich jeweils nach Nr. 5 des Bayerischen Energieforschungsprogramms.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Die Zuwendung beträgt
- bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Forschungsvorhaben gemäß Nr. 2.1,
- bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Entwicklungsvorhaben gemäß Nr. 2.2,
- bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Studien gemäß Nr. 2.3,
- bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben gemäß Nr. 2.4 (Energieeffizienzmaßnahmen),
- bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Demonstrationsvorhaben gemäß Nr. 2.5.
Für KMU gemäß Anhang I AGVO ist eine Erhöhung der Fördersätze um 10 Prozentpunkte für Vorhaben der Nrn. 2.2 bis 2.5 möglich. Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der Forschung gemäß Nr. 2.1, der Entwicklung gemäß Nr. 2.2 als auch der Demonstration gemäß Nrn. 2.4 und 2.5 zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.