Computerspiel; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat Bayern fördert die Produktion und Entwicklung hochwertiger und gewaltfreier Computer- und Videospiele aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.

Fristen

Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung beginnt nach Antragseinreichung und wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Vergabeausschusssitzung abgeschlossen. Die Termine der Vergabeausschusssitzung sind beim FFF Bayern zu finden (siehe "Weiterführende Links").

Erforderliche Unterlagen

  • Projektbeschreibung

  • Finanzierungsplan

  • Kulturtest

  • weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich

Formulare

  • Formular, bayernweit: Unterlagen und Merkblätter zur Antragsstellung für die Gamesförderung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Antragsportal Gamesförderung der FFF Bayern

    Das Antragsportal wird zur Erleichterung der Antragstellung für die Förderung gemäß der Richtlinien für die Bayerische Computerspieleförderung von der FilmFernsehFonds Bayern GmbH zur Verfügung gestellt. In einem gesicherten Authentifizierungs- und Benutzerverwaltungssystem können registrierte Antragsteller den Antrag auf Förderung ausfüllen, die notwendigen Unterlagen hochladen und ihre Angaben bearbeiten.

Kosten

  • Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.

Stand:05.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Digitales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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