Laienhelfer; Beantragung einer Förderung für die Betreuung von psychisch Kranken

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Betreuung von psychisch Kranken durch Laienhelfer in Bayern.

Beschreibung

Voraussetzungen

Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:

  • Laienhelfer sollen einer Gruppe von mindestens vier Helfern angehören und ehrenamtlich, regelmäßig und über das ganze Jahr hinweg in der Laienarbeit tätig sein.
  • Die fachliche Begleitung der Laienhelfer soll gewährleistet sein.
  • Für die erstmalige staatliche Förderung sollten die Fördervoraussetzungen seit etwa einem Jahr vor dem Bewilligungszeitraum erfüllt sein.

Verfahrensablauf

Antragsstellung

Anträge sind bei der für den Sitz des Antragsstellers örtlich zuständigen Regierung einzureichen.

Bewilligung

Zuständig für die Bewilligungen sind die Regierungen.

Besondere Hinweise

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung über Qualifikation und Effizienz der Laienarbeit

    (z. B. durch Spitzenverband, Sozialpsychiatrischen Dienst, niedergelassenen Nervenarzt, Bezirkskrankenhaus, Gesundheitsamt)

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Stand:13.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.