Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch

Der Freistaat Bayern fördert die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Rechtsverbindlicher Verzicht auf die Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schüler
  • Einhaltung der Gesamtwochenstunden nach dem Stundenplan der geförderten Fachschule entsprechend der Gesamtwochenstunden der Stundentafel des Schulversuchs (Anlage 2 der Schulversuchsbekanntmachung)
  • Die unterrichtende Lehrkraft besitzt eine Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen bzw. eine schulaufsichtliche Genehmigung oder Duldung für das unterrichtende Fach an der betreffenden Fachschule
  • Die Besoldung bzw. das Entgelt der unterrichtenden Lehrkraft an einer kommunalen Schule entspricht der Besoldung bzw. dem Entgelt für vergleichbare staatliche Lehrkräfte
  • Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der unterrichtenden Lehrkraft an einer privaten Fachschule nach Art. 97 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Verfahrensablauf

Die Antragstellung muss bei der örtlich zuständigen Regierung unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare sowie Beifügung eines Finanzierungsplans erfolgen.

Die örtlich zuständige Regierung ist auch Bewilligungsbehörde.

Besondere Hinweise

Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Form von Abschlägen von ¼ des Vorjahresbetrags zum 15.02. und 15.05. sowie einer Schlusszahlung.

Fristen

Der Förderantrag ist bis zum 10. November jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist von der Bekanntgabe der Amtlichen Schuldaten abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Finanzierungsplan

Formulare

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

  • Refinanzierung des Schulversuchs „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“

    Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 5. Mai 2020, Az. VI.7-BH9001.7/96/10 (BayMBl. Nr. 282)

Stand:03.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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