Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung; Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
Der Freistaat Bayern fördert die Teilnahme am Schulversuch „Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Rechtsverbindlicher Verzicht auf die Erhebung von Schulgeld von den Schülerinnen und Schüler
- Einhaltung der Gesamtwochenstunden nach dem Stundenplan der geförderten Fachschule entsprechend der Gesamtwochenstunden der Stundentafel des Schulversuchs (Anlage 2 der Schulversuchsbekanntmachung)
- Die unterrichtende Lehrkraft besitzt eine Lehramtsbefähigung für berufliche Schulen bzw. eine schulaufsichtliche Genehmigung oder Duldung für das unterrichtende Fach an der betreffenden Fachschule
- Die Besoldung bzw. das Entgelt der unterrichtenden Lehrkraft an einer kommunalen Schule entspricht der Besoldung bzw. dem Entgelt für vergleichbare staatliche Lehrkräfte
- Gesicherte wirtschaftliche und rechtliche Stellung der unterrichtenden Lehrkraft an einer privaten Fachschule nach Art. 97 Abs. 1 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
Verfahrensablauf
Die Antragstellung muss bei der örtlich zuständigen Regierung unter Verwendung der bereitgestellten Antragsformulare sowie Beifügung eines Finanzierungsplans erfolgen.
Die örtlich zuständige Regierung ist auch Bewilligungsbehörde.
Besondere Hinweise
Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt in Form von Abschlägen von ¼ des Vorjahresbetrags zum 15.02. und 15.05. sowie einer Schlusszahlung.
Fristen
Der Förderantrag ist bis zum 10. November jeden Jahres für das folgende Haushaltsjahr zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der Bekanntgabe der Amtlichen Schuldaten abhängig.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:10.09.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
- Online-Verfahren, bayernweit
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