Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ sowie „Lebenswirklichkeit in Bayern“.
Beschreibung
Voraussetzungen
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag ist zunächst zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) einzureichen.
Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Besondere Hinweise
Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.
Fristen
Die Antragstellung soll in der Regel zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Stand:04.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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