Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses
            
            
                
                    
                        Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V.  im Rahmen der institutionellen Förderung.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.
Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    ca. 4 Wochen
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                    - 
                            
                            
                            Haushalts- und Wirtschaftsplan Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich. 
- 
                            
                            
                            Stellenplan 
- 
                            
                            
                            Beschreibung der Organisation Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen. 
- 
                            
                            
                            Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Verwaltungsgerichtliche Klage
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:08.05.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt