Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Haushalts- und Wirtschaftsplan

    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.

  • Stellenplan

  • Beschreibung der Organisation

    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.

  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:24.06.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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