Elektromobilität; Beantragung einer Förderung für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur

Der Freistaat Bayern fördert öffentlich zugängliche Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Gewährung der Leistung sind unter anderem die Einhaltung der Vorgaben der Ladesäulenverordnung. Weiterführende Informationen über die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur finden Sie in Abschnitt 6 der Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Verfahrensablauf

Bewilligungsstelle Bayern Innovativ. Antragsteller werden im Rahmen von separaten Förderaufrufen zur Einreichung von Förderanträgen. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zu dieser Förderrichtlinie an die Anträge veröffentlicht.

Fristen

Die Einreichungsfristen werden in den jeweiligen Förderaufrufen festgelegt.

Vor Bewilligung der Zuwendung darf mit dem Vorhaben nicht begonnen werden.

Online-Verfahren

Kosten

  • keine

Weiterführende Links

Stand:25.03.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Bayern Innovativ GmbH
Kompetenzstelle Elektromobilität

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90402 Nürnberg

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