Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsschulangeboten

Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsschulangeboten  beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes setzt u. a. voraus, dass

  • an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule bis grundsätzlich 16 Uhr und im Umfang von täglich mindestens 7,5 Zeitstunden bereitgestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist,
  • die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
  • der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird.

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Einrichtung und Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes ist von der Schulleitung vorzubereiten. Der Antrag ist vom Schul(aufwands)träger jeweils bis zum jährlich festgelegten Antragstermin für das darauffolgende Schuljahr – bei Grundschulen und Mittelschulen über die Staatlichen Schulämter bzw. bei Realschulen und Gymnasien über die Dienststellen der Ministerialbeauftragten, bei Wirtschaftsschulen und Förderschulen direkt – bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Die Staatlichen Schulämter und Dienststellen der Ministerialbeauftragten leiten die Anträge an die zuständige Regierung weiter.

Die Regierungen sind u.a. für die Genehmigung und Bewilligung des gebundenen Ganztagsschulangebots, für die Auszahlung der Förderung und Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig.

Fristen

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

  • Pädagogisches Ganztagskonzept

  • Stundenplanentwurf mit Kennzeichnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Formular, bayernweit: Anträge auf Genehmigung/Förderung gebundener Ganztagsschulangebote
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Verwendungsnachweis - Gebundene Ganztagsschule in freier und kommunaler Trägerschaft
    Hinweis

    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Kosten

  • Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Weiterführende Links

Stand:21.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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