Alphabetisierungskurse für Asylsuchende; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende im Rahmen eines Förderprogramms „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl"
Beschreibung
Voraussetzungen
- Zielgruppe sind alle Ausländer ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind; darüber hinaus alle Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge, subsidiär Schutzberechtigten, Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG bzw. einer entsprechender Fiktionsbescheinigung sowie Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 AufenthG bzw. einer entsprechenden Aufnahmeerklärung der Bundesrepublik Deutschland, die jeweils noch keine zwei Jahre ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben (enge Zielgruppe).
- Besteht tatsächlich ein anderweitiger Zugang zu Alphabetisierungskursen, insbesondere zu speziellen Integrationskursen, sind diese Angebote vorrangig in Anspruch zu nehmen.
- Sofern ein Teilnehmer Zugang zu schulischen Bildungsangeboten hat, kann er dennoch Teilnehmer an einem Alphabetisierungskurs sein, sofern die Teilnahme an dem schulischen Angebot dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende – Alpha Asyl“ sind von der vorstehend definierten Zielgruppe vorrangig gegenüber dem Förderprogramm „ALPHA+ besser lesen und schreiben" des StMUK in Anspruch zu nehmen.
- Personen aus sicheren Herkunftsländern nach § 29a AsylG und Anlage II zum Asylgesetz sind nicht teilnahmeberechtigt.
- Der Zuwendungsempfänger muss anhand eines Musterformulars ein Konzept vorlegen, welches die konkrete Ausgangslage vor Ort und die Notwendigkeit des Projekts berücksichtigt, den Kursinhalt beschreibt, eine zeitgerechte Umsetzung der Maßnahme vorsieht sowie die Ermittlung des Lern- bzw. Leistungsstands der Kursteilnehmer darstellt.
- Ein Kurs ist erst ab Teilnehmerzahl von mindestens drei Teilnehmern, die durchgängig während der gesamten Projektlaufzeit anwesend sind, förderfähig. Ein Kurs ist für mindestens 60 und höchstens 200 Unterrichtseinheiten zu jeweils 45 Minuten zu konzipieren, in diesem Rahmen sind auch Lern- und Leistungsstand der Teilnehmer zu beurteilen. Für die sozialpädagogische Betreuung oder allgemeine Hilfestellung in allen Lebenslagen können folgende zusätzliche Unterrichtseinheiten (UE) geltend gemacht werden:
- für Lehrgänge bis zu 100 UE Unterricht zusätzlich bis zu 30 UE,
- für Lehrgänge bis zu 150 UE Unterricht zusätzlich bis zu 35 UE,
- für Lehrgänge bis zu 200 UE Unterricht zusätzlich bis zu 40 UE.
Bis zu 30 v. H. der Unterrichtseinheiten können mit alternativen Lernmethoden (z. B. im Online-Format) abgehalten werden. Soweit der Kurs Unterrichtseinheiten zum Ausgleich von Grundbildungsdefiziten im mathematischen und wirtschaftlichen Bereich (z. B. Umgang mit Geld) umfasst, haben diese im Rahmen des regulären Unterrichts zu erfolgen.
- Die Lehrkräfte müssen
- ein abgeschlossenes pädagogisches Studium (z. B. Lehramt, Erziehungswissenschaften, Sozial- oder Heilpädagogik) oder
- ein abgeschlossenes Studium "Deutsch als Zweitsprache" oder "Deutsch als Fremdsprache" oder Sprachwissenschaften
- oder mindestens vier Fachsemester in einem der oben genannten Studiengänge absolviert haben
- oder mehrjährige Berufserfahrung im Grundbildungs- oder sprachlichen Bereich
- oder in der Erwachsenenbildung vorweisen oder geschulte Lern- bzw. Sprachpaten sein.
- Darüber hinaus benötigen die Lehrkräfte
- eine erfolgreiche Basisqualifizierung Alphabetisierung/Grundbildung (ProGrundbildung)
- oder eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Alphabetisierungskurse
- oder eine anderweitige Qualifikation für Alphabetisierungskurse.
Der Zuwendungsempfänger muss Klassenbuch und Teilnehmerliste führen.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der Regierung von Niederbayern eingereicht werden.
Für den Vollzug des Projekts sowie das Bewilligungs-, Verwendungsnachweis- und Rückforderungsverfahren ist die Regierung von Niederbayern sachlich zuständig.
Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Regierung von Niederbayern perspektivisch via Online-Verfahren einzureichen. Bis zur Bereitstellung des Online-Verfahrens und der zugehörigen Formulare ist die Einreichung in schriftlicher Form erforderlich. Die erforderlichen Vordrucke können bis dahin bei der Regierung von Niederbayern angefordert werden.
Fristen
Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen. Die Förderung läuft bis zum 31.12.2026.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Stand:21.11.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
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