Berufliche Weiterbildung; Beantragung einer Förderung zur Qualifizierungsberatung als Weiterbildungsinitiator/-in oder als Koordinationsstelle
Die Förderung unterstützt Beratungsleistungen für Beschäftigte und Unternehmen, um die Weiterqualifizierung zu fördern und damit den Arbeitsmarkt zu stärken.
Beschreibung
Voraussetzungen
Für die Tätigkeit der WBI bzw. der oder des WBI-K sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erforderlich:
- (Fach-)Hochschulabschluss oder gleichwertige berufliche Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung (WBI) beziehungsweise abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (WBI-K) und nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung,
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Weiterbildungsberatung, dem Arbeitsrecht, dem Arbeitsförderungsrecht, dem Förderwesen, sowie Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen oder die Bereitschaft, sich in diese Themen zügig und intensiv einzuarbeiten,
- Kenntnisse über die Zusammenarbeit der regionalen Arbeitsmarktakteure (Sozialpartnerschaft) und
- hohe Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Weiterbildungsbereitschaft, hohe Motivation (insbesondere auch zur Netzwerkarbeit), Teamfähigkeit und Engagement.
Verfahrensablauf
Schriftliche oder elektronische Antragstellung mit dem vorgegebenen Antragsformular beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dem Antrag ist ein ausführliches Konzept (Projektbeschreibung) sowie alle im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Der oder die Antragstellende (Projektträger) erhält nach Bearbeitung ein Schreiben, mit dem er bzw. sie informiert wird, ob der Antrag angenommen wurde und zur weiteren Bearbeitung mit Feststellung der Höhe der Zuwendung geht oder abgelehnt wurde. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann ggf. eine weitere Sachermittlung nötig sein, um über die Förderung entscheiden zu können. Die Antragsbearbeitung wird - sofern sich der Antrag nicht anderweitig erledigt - mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid abgeschlossen.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich
Fristen
Der Antrag muss bis 01.10.2025 gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (zum Beispiel: Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2026 müssen bis zum 1. Oktober 2025 bei der Bewilligungsbehörde eingehen / Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2027 müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).
Formulare
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Formular, bayernweit:
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Formular, bayernweit:
Kosten
- Es fallen keine Kosten an.
Rechtsbehelf
Zulässiger Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht
Stand:16.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt