Berufliche Weiterbildung; Beantragung einer Förderung zur Qualifizierungsberatung als Weiterbildungsinitiator/-in oder als Koordinationsstelle

Die Förderung unterstützt Beratungsleistungen für Beschäftigte und Unternehmen, um die Weiterqualifizierung zu fördern und damit den Arbeitsmarkt zu stärken.

Beschreibung

Voraussetzungen

Für die Tätigkeit der WBI bzw. der oder des WBI-K sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erforderlich:

  • (Fach-)Hochschulabschluss oder gleichwertige berufliche Qualifikation mit mehrjähriger Berufserfahrung (WBI) beziehungsweise abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung (WBI-K) und nachgewiesene Kenntnisse im Bereich der beruflichen Fort- und Weiterbildung, 
  • Erfahrungen und Kenntnisse in der Weiterbildungsberatung, dem Arbeitsrecht, dem Arbeitsförderungsrecht, dem Förderwesen, sowie Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen oder die Bereitschaft, sich in diese Themen zügig und intensiv einzuarbeiten,
  • Kenntnisse über die Zusammenarbeit der regionalen Arbeitsmarktakteure (Sozialpartnerschaft) und
  • hohe Organisationsfähigkeit und Flexibilität, Weiterbildungsbereitschaft, hohe Motivation (insbesondere auch zur Netzwerkarbeit), Teamfähigkeit und Engagement.

Verfahrensablauf

Schriftliche oder elektronische Antragstellung mit dem vorgegebenen Antragsformular beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Dem Antrag ist ein ausführliches Konzept (Projektbeschreibung) sowie alle im Antrag genannten Unterlagen beizufügen. Der oder die Antragstellende (Projektträger) erhält nach Bearbeitung ein Schreiben, mit dem er bzw. sie informiert wird, ob der Antrag angenommen wurde und zur weiteren Bearbeitung mit Feststellung der Höhe der Zuwendung geht oder abgelehnt wurde. Im Rahmen der Antragsbearbeitung kann ggf. eine weitere Sachermittlung nötig sein, um über die Förderung entscheiden zu können. Die Antragsbearbeitung wird - sofern sich der Antrag nicht anderweitig erledigt - mit einem Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid abgeschlossen.

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Ab Genehmigung möglich

Fristen

Der Antrag muss bis 01.10.2025 gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zu stellen (zum Beispiel: Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2026 müssen bis zum 1. Oktober 2025 bei der Bewilligungsbehörde eingehen / Anträge mit Projektbeginn 1. Januar 2027 müssen bis zum 1. Oktober 2026 bei der Bewilligungsbehörde eingehen).

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antragsformular nebst dort genannter Unterlagen
    • Konzept: Dem Antragsformular ist ein ausführliches Konzept beizulegen, welches das Projekt beschreibt.
    • Vereinssatzung oder Gesellschaftsvertrag und Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister: Sofern vorhanden, fügen Sie diesen bitte bei.
    • Freistellungsbescheid soweit steuerbegünstigte Zwecke verfolgt werden: Wenn Ihr Verein steuerbegünstigte Zwecke verfolgt, ist dieser Bescheid beizufügen.
    • Anlage "Erfüllung der Fördervoraussetzungen": Dieses Dokument bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sind.
    • Anlage "Tätigkeitsbeschreibung": Eine genaue Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeiten im Rahmen des Projekts.
    • Lebenslauf: Der Lebenslauf der für das Projekt vorgesehenen Person(en).
    • Zeugnisse: Relevante Qualifikationsnachweise der beteiligten Person(en).
    • ggf. weitere Unterlagen

Formulare

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Zulässiger Rechtsbehelf ist die Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Stand:16.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
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  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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  • Kosten, bayernweit
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Informationen

Für Sie zuständig

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