Verkehrstechnologien und Logistikkonzepte; Beantragung einer Förderung

Der Freistaat fördert Pilotprojekte und Demonstrationsvorhaben zur beschleunigten Einführung neuer Verkehrstechnologien sowie innovative Logistikkonzepte und Einzelmaßnahmen zur Optimierung des (Schienen-)Güterverkehrs.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen hinsichtlich des Antrages zu klären.

Empfänger der Zuwendung können Privatpersonen, juristische Personen des  privaten oder des öffentlichen Rechtes und auch öffentliche oder private  Unternehmen sein.

Verfahrensablauf

Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Kosten

  • Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides

Stand:29.11.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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