Stationäre Hospize; Beantragung einer Investitionskostenförderung
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gewährt dem Träger/Betreiber eines stationären Hospizes ohne Rechtspflicht und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf Antrag Zuwendungen für die Errichtung und Ausstattung neuer stationärer Hospizplätze.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Die Wirtschaftlichkeit des künftigen Betriebs des stationären Hospizes muss dauerhaft gesichert sein. Basis hierfür ist die schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE der Kranken- und Pflegekassen in Bayern, der mit dem künftigen Betreiber abgeschlossen wird.
- Der Träger bzw. Betreiber des stationären Hospizes hat die für die geplante Neubau- oder Umbaumaßnahme (inklusive Ausstattung) anfallenden Gesamtkosten darzustellen. Die Kosten sind gemäß DIN 276 nach Kostengruppen aufgeschlüsselt von einem Architekturbüro zu kalkulieren.
- In einem Finanzierungsplan ist darüber hinaus darzustellen, wie und von wem die Gesamtkosten finanziert werden (Eigenmittel, Fremdmittel, Spenden usw.) und welchen Anteil daran die beantragte Mitfinanzierung durch das StMGP haben soll.
- Die Daten zu Beginn und voraussichtlicher Fertigstellung des Projekts sind mitzuteilen.
- Maßnahmen, deren Bau bzw. Umbau bereits begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns muss schriftlich beantragt werden.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der schriftliche Antrag ist beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) zu stellen.
Bewilligung
Nach positiver Prüfung des Antrags delegiert das StMGP das komplette Förderverfahren an die zuständige Bezirksregierung. Die jeweilige Bezirksregierung erlässt den Förderbescheid, zahlt den Zuschuss aus und prüft den Verwendungsnachweis.
Besondere Hinweise
Es besteht kein "Musterraumprogramm".
Die Vorschriften der Heimmindestbauverordnung und die Qualitätskriterien der Rahmenvereinbarung nach § 39a Abs. 1 Satz 4 SGB V sind zu beachten.
Die Anforderungen des Konzepts "Bedarfsplanung für stationäre Hospize in Bayern", insbesondere die darin enthaltenen Grundlagen zur Bedarfsplanung, sind zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen dauert bis zu 6 Monaten.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis, wer Träger bzw. Betreiber des stationären Hospizes sein wird
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detaillierte Beschreibung der beantragten Maßnahme / des zukünftigen stationären Hospizes (Konzept)
insbesondere Baupläne, konkreten Bedarfsnachweis (soweit erforderlich), Kooperationsverträge mit örtlichen Hospizvereinen, Personalplanung für das zukünftige stationäre Hospiz, Kosten für den laufenden Betrieb sowie Beginn und Zeitpunkt der Fertigstellung des Projekts
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schriftliche Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrages durch die ARGE oder Versorgungsvertrag mit der ARGE
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Aufstellung der Gesamtkosten für das Projekt
Für die geplante Neubau- oder Umbaumaßnahme sind alle anfallenden Gesamtkosten inklusive Ausstattung darzustellen. Die Kosten sind gemäß DIN 276 nach Kostengruppen aufgeschlüsselt von einem Architekturbüro zu kalkulieren.
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Formblatt „Subventionserhebliche Tatsachen … - Erklärung“
Ist in elektronischer Form beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter der E-Mail-Adresse hospiz-palliativ-geriatrie@stmgp.bayern.de anzufordern und vollständig auszufüllen.
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ggf. Antrag auf Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn
Der Antrag ist schriftlich zu stellen.
Stand:09.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
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