Grenzübergreifende Zusammenarbeit Bayern - Tschechien; Beantragung einer Förderung
Die grenzübergreifende Zusammenarbeit im bayerisch-tschechischen Grenzraum wird durch das INTERREG Programm "Bayern-Tschechien" gefördert.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fördergrundsätze:
- An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein.
- Die Partner benennen aus ihrer Mitte einen federführenden Partner (Leadpartner), der die gesamte Verantwortung für die Projektdurchführung trägt.
- Das Projekt muss thematisch einem Spezifischen Ziel der jeweiligen Priorität zuzuordnen sein (Programmdokument siehe Programmhomepage).
- Das Projekt muss eine positive Auswirkung auf den bayerischen und auf den tschechischen Grenzraum haben.
- Das Projekt muss mindestens drei von vier Kooperationskriterien erfüllen:
- gemeinsame Ausarbeitung (verpflichtend)
- gemeinsame Durchführung (verpflichtend)
- gemeinsames Personal
- gemeinsame Finanzierung
Fristen
Einreichungsfristen für die jeweiligen Begleitausschüsse werden auf der Programm-Homepage (siehe "Weiterführende Links") bekannt gegeben.
Erforderliche Unterlagen
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Partnerschaftsvereinbarung
(kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")
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Anlage "Subventionserheblichkeit der Angaben des Antrages"
(kann auf der Programmhomepage unter "Antragstellung" heruntergeladen werden - siehe "Weiterführende Links")
Stand:04.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt