Europaangelegenheiten, internationale Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei Maßnahmen in den Bereichen der Europaangelegenheiten, der internationalen Beziehungen Bayerns und der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Voraussetzungen, die der Projektträger erfüllen muss:
- Organisation, innere Struktur und Erfahrung des Zuwendungsempfängers müssen die Gewähr für den Erfolg des Projekts und
- eine sachgerechte, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel bieten, die der Art, dem Umfang und der Schwierigkeit des Projekts entsprechen.
- Voraussetzungen, die das Projekt erfüllen muss:
- ein erhebliches staatliches Interesse an der geförderten Maßnahme, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann
- erkennbarer Bezug zu Bayern
- klar definiertes Projektziel
- ausgeglichener Finanzierungsplan
- gesicherte Gesamtfinanzierung
- ein angemessenes Verhältnis von eingesetzten Fördermitteln und zu er-wartender Langzeit- und Breitenwirkung
- Projektziel im vorgesehenen Mittelrahmen und einer vorab definierten Laufzeit umsetzbar
- Projektziel soll sowohl im Zuwendungsverlauf als auch nachträglich eine Erfolgskontrolle ermöglichen.
Verfahrensablauf
Eine Zuwendung zur Projektförderung kann per unterschriebenem Antragsformular mit ausführlicher Begründung der geplanten Verwendung der Zuwendung nebst Anlagen schriftlich oder per E-Mail in deutscher Sprache bei der Bayerischen Staatskanzlei (Abteilung C I Europaangelegenheiten und Internationales) oder über das bereitgestellte Online-Verfahren beantragt werden.
Die Verbescheidung erfolgt nach Prüfung durch die Bayerische Staatskanzlei.
Besondere Hinweise
Die Förderung erfolgt als Einzelfallförderung im Rahmen der Zusammenarbeit der Staatsregierung mit ausländischen Staaten und Regionen, ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bearbeitungsdauer
bis zu 2 Monate ab Antragsstellung
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:06.06.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerische Staatskanzlei
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
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